Einreisebestimmungen Marokko – Visum, Einreise

Einreisebestimmungen Marokko

Für eine Einreise nach Marokko zu touristischen Zwecken benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. In diesem Falle ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten bereits allein mit einem gültigen Reisepass möglich. Dieser muss allerdings noch weitere 6 Monate Gültigkeit besitzen. Zudem muss er eine weitere freie Seite aufweisen.

Als Reisegruppenmitglied reicht der Ausweis

Wer als Teil einer Reisegruppe in das Land einreist, dem reicht sogar nur der Personalausweis als Identifikationsdokument, um Einlass nach Marokko zu erhalten.

Bei einem längeren Aufenthalt als diese drei Monate, muss einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dafür ist die Ausländerpolizei im Land selbst zuständig. Weitere Informationen bietet die Botschaft von Marokko dazu, die unten verlinkt ist.

Eingeführte PKW müssen wieder ausgeführt werden

Wichtig: Wer mit dem Auto einreist, muss dieses auch wieder ausführen, selbst wenn der Wagen bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet. Es empfiehlt sich, sich vorher gegen diesen Fall zu versichern.

Weiterhin bemerkenswert, dass Menschen mit ungepflegtem Erscheinungsbild ohne weitere Begründung die Einreise verweigert werden kann.

Für einen Antrag für einen längeren Aufenthalt als 3 Monate benötigt man vier Passfotos, eine Fotokopie des Reisepasses und eine Bestätigung der Buchung der Rückreise. Zudem müssen Ausländer nachweisen können, dass sie für ihren Aufenthalt die notwendigen finanziellen Mittel besitzen.

Link zur Botschaft von Marokko

Link zum Antragsformular für ein Visum für Marokko

Link zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Rabbat, Marokko

Link zum Ausw&auuml;rtigen Amt für Marokko

Hinweis: Alle hier genannten Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

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