Das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich davor sich in Libyen aufzuhalten bzw. in das Land einzureisen. Aktuell herrschen im Land Kampfhandlungen mit Luftangriffen.
Obwohl sich Libyen zuletzt an Europa angenähert hat und seine eigenen Terror-Bestrebungen aufgegeben hat, sogar für die Opfer des als „Lockerbie“-Anschlags bekannten Vergehens Entschädigung gezahlt hat, muss man feststellen: Die Sicherheitslage in Libyen ist wie in allen Staaten, die zum Maghreb zählen, besonders durch die Existenz der Untergruppe der Al-Qaida äußerst angespannt. Die Al-Qaida im Maghreb (AQiM) droht mit Anschlägen und Entführungen. Dies gilt wie für seine Nachbarländer auch für Libyen, auch wenn es in Libyen bislang selbst nicht zu Vorfällen kam.
Dennoch gilt für das gesamte Land eine erhöhte Gefährdung durch die Tätigkeit der AQiM. In Libyen sind insbesondere die im Süden gelegenen Gebiete in den Regionen Ghadames und Ghat von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes betroffen sowie alle Grenzregionen zu Algerien, Niger, dem Tschad und auch zu Tunesien. Problematisch ist in Libyen, dass sich viele touristisch interessante Ziele in weit abgelegenen und nur schwer zu kontrollierenden Gebieten befinden. Beim Besuch dieser gilt es besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen.
Im Südwesten Ägyptens wurde zuletzt eine Reisegruppe entführt, der auch einige Deutsche angehörten. Der Südwesten Ägyptens grenzt direkt an Libyen. Es überwiegt der Eindruck, die libyschen Sicherheitskräfte würden seit diesem Vorfall verstärkt Präsenz in diesen Gebieten zeigen. Eine absolute Sicherheit kann dies natürlich dennoch nicht garantieren.
Was die allgemeine Sicherheit beim Reisen angeht, so ist zu konstatieren, dass die Straßen in einem schlechten Zustand sind. Dies gilt sogar auch für die Hauptverkehrsstraßen, weshalb von Pkw-Fahrten in der Nacht abzuraten ist. Dazu kommen die in Afrika weit verbreitete riskante Fahrweise, frei herumlaufende Tiere und auch noch oft ein schlechter technischer Zustand der Fahrzeuge der Einheimischen.
Obwohl Reisen von Ausländern in Libyen nur in organisierten Reisegruppen stattfinden dürfen, werden auch diese manchmal überfallen, zuletzt ereignete sich ein solcher Fall in der Nähe von Wau an Namus. Dabei wurden die Fahrzeuge der Gruppe entwendet.
Beim Fotografieren muss man berücksichtigen, dass öffentliche Gebäude, Häfen, Flughäfen und natürlich militärische Einrichtungen nicht auf dem Bild sein dürfen. Die Auslegung der Frage, welche Einrichtungen in Libyen der Sicherheit dienen, wird dabei meist ziemlich weit gefasst, Obacht also bei eventuellen Foto-Touren in Libyen.
Bei Verwicklungen in Verkehrsunfälle mit Personenschaden kann es vorkommen, dass der Reisende für die Dauer der Ermittlungen das Land Libyen nicht verlassen darf.
Ins Land eingeführt werden dürfen nicht Alkohol, Drogen und Schweinefleisch oder Produkte mit Anteilen an Schweinefleisch. Zudem dürfen bestimmte Zeitschriften nicht ins Land gebracht werden.
Drogenbesitz wird in Libyen streng bestraft. Zudem sind in Libyen Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität strafbar. In vielen Fällen kann es schon problematisch werden, für zwei nicht Verheiratete nicht gleichgeschlechtlichen Menschen ein Hotelzimmer zu finden. Dazu kommt, dass Kritik am Staat und dessen Führung in Libyen als Verbrechen gewertet wird. Steine und Tonscherben dürfen aufgrund eines angenommenen archäologischen Wertes nicht ausgeführt werden.
Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Gesetze und Regelungen sollte dem Reisenden immer bewusst sein, dass die Haftbedingungen in Libyen in keinster Weise mit jenen in deutschen Gefängnissen zu vergleichen sind.
Informationen vom Auswärtigen Amt zur Sicherheit in Libyen
Anmerkung: Natürlich sind diese Angaben ohne Gewähr. Es gilt immer, sich selbst beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand der Sicherheitslage zu informieren.
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