Einreisebestimmungen Tunesien – Visum

Einreisebestimmungen Tunesien

Für die Einreise nach Tunesien gilt, dass die Bedingungen hier wesentlich lockerer sind als für die Einreise in die meisten anderen afrikanischen Staaten, was sicher nicht zuletzt der Wirtschaftsstruktur Tunesiens geschuldet ist, immerhin stammen fast 15% des Bruttoinlandprodukts aus dem Bereich Tourismus.

So reicht für Bürger vieler europäischer Nationen der einfache Personalausweis oder wie die Form des Identitätsnachweises im jeweiligen Land heißt, dazu gehören neben der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz alle weiteren EU-Länder.

Meist reicht der Personalausweis

Der Aufenthalt darf mit einer solch einfachen Form der Einreise allerdings drei Monate nicht überschreiten, bei Bürgern der Bundesrepublik sind sogar vier Monate mit der einfachen Einreise möglich.

Man erhält bei einer solchen Einreise eine Carte de visiteur non-résident, die bei Ausreise den Grenzbehörden wieder vorzulegen ist.

Visum bei längerem Aufenthalt

Für einen längeren Aufenthalt muss dann doch ein Visum beantragt werden. Dies kann bei den Konsulaten bzw. der Botschaft Tunesiens in Deutschland geschehen.

Erforderlich für einen solchen Antrag sind neben einem gültigen Reisepass die ersten fünf Seiten dieses Reisepasses als Kopie, zwei ausgefüllte Visumsanträge, zwei Passfotos, eine Bestätigung über die Buchung der Reise sowie die Gebühr bzw. ein Nachweis, dass die Gebühr angewiesen worden ist.

Die Bearbeitungszeit eines solchen Visumsantrags wird mit drei Wochen angegeben.

Für die Einreise mit Haustieren ist ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands beizubringen. Darin muss die Bestätigung enthalten sein, dass im Herkunftsort des Haustieres in den letzten sechs Wochen vor Abreise keine Tierkrankheiten grassierten.

Wichtig ist ebenfalls, daran zu denken, dass Devisen bei der Einreise nach Tunesien, die einen Gegenwert von 5000 tunesischen Dinar übersteigen, deklariert werden müssen. Tunesische Dinar selbst dürfen überhaupt nicht ein- oder ausgeführt werden.

Wer nach Tunesien aus einem von Gelbfieber betroffenen Land einreist, muss einen Nachweis einer getätigten Gelbfieberimpfung beibringen.

Link zu Kontaktmöglichkeiten zur Botschaft von Tunesien

Link zum Auswärtigen Amt für Tunesien

Link zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunesien

Hinweis: Alle hier genannten Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.

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