Neu! Ab dem 1. Juli 2013 ist auch für die Einreise in den Senegal ein Visum nötig. Bislang reichte deutschen Staatsbürgern ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Nähere Informationen darüber, wie dieses Visum zu erlangen ist und welche Formalitäten man dafür erfüllen muss, sind bislang nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Visumspflicht auch den schwierigeren Verhältnissen im Nachbarland Mali geschuldet ist. Im Senegal selbst ist es normalerweise ruhig, vielleicht will man aber so eventuellen Schwierigkeiten vorbeugen, die entstehen könnten, wenn man nicht im Rahmen der Visumserteilung genau prüfte, wer in das Land einreist.
Ohne Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung, nur mit dem Reisepass Eingereiste dürfen sich bis zu drei Monaten im Senegal aufhalten, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen. Wer diese drei Monate überschreiten möchte oder wird, muss sich um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Dies muss allerdings nicht vorab, sondern kann bei bereits bestehendem Aufenthalt im Senegal erledigt werden.
Dazu ist ein persönliches Führungszeugnis vorzulegen sowie die Geburtsurkunde. Ein eher ungewöhnlicher Vorgang bei derlei Formalitäten, aber unbedingt zu berücksichtigen. Zudem muss ein Gesundheitszeugnis vorliegen.
Die Gebühren für die Bearbeitung einer Aufenthaltsgenehmigung legt die jeweilige Behörde vor Ort fest und kann variieren.
Wer nicht zu den von der Pflicht zum Visum befreiten Staatsangehörigkeiten zählt, kann das Visum zur Einreise in den Senegal postalisch oder persönlich bei einem Konsulat des Senegals oder der Botschaft des Senegals beantragen. Zur ordnungsgemäßen Antragsstellung gehören zwei Passfotos, der Antrag in zweifacher Ausführung sowie eine Bestätigung oder eine Kopie der Buchung der Reise.
Bei persönlichem Erscheinen in einem der Konsulate des Senegals oder in der Botschaft dauert das Erstellen des Visums einen Tag, bei postalischer Beantragung im Schnitt circa sieben Tage.
Bei der Einreise in den Senegal gilt es allerdings besonders zu beachten, dass sich die Konditionen für eine Einreise für Bürger aller Staaten schnell ändern können, ohne dass die jeweiligen Auswärtigen Ämter davon in Kenntnis gesetzt werden. Ein Einholen von aktuellsten Informationen ist also zudem immer ratsam.
Wichtig! Die einzureichenden Dokumente müssen auf französisch oder nach französisch übersetzt worden sein.
Link zu Kontaktmöglichkeiten zur Botschaft von Senegal
Link zum Auswärtigen Amt für Senegal
Link zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Senegal
Hinweis: Alle hier genannten Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.
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