Für die Einreise in den Tschad ist neben einem mindestens noch einen Monat nach Abreise gültigen Reisepass ein Visum erforderlich.
Besonderheit bei Reisen in den und Aufenthalten im Tschad ist die Tatsache, dass man für jede einzelne Verwaltungsregion des Tschads eine eigene Genehmigung benötigt, welche das Innenministerium erstellt, eine so genannte „Authorisation de circuler“. Ausnahme davon bildet lediglich die Präfektur der Stadt N’Djamena. Obwohl diese Genehmigungen auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden, besteht kein sicherer Anspruch auf den Erhalt dieser.
Eine derartige Reiseerlaubnis für innerhalb des Landes ist natürlich insbesondere dann notwendig, wenn man auf dem Landweg in den Tschad einreist. In diesem Falle kann sie zusammen mit dem Visum beantragt werden, sie wird genehmigt vom Innenministerium des Tschad, auf Empfehlung des Tourismusministeriums.
Für den Antrag auf ein Visum für den Tschad wird Folgendes benötigt: oben erwähnter Reisepass, der noch mindestens sechs Monate lang Gültigkeit besitzen muss, zwei Passfotos, das Visumsantragsformular in zweifacher Ausführung, die Hin- und Rückflugtickets für die Reise in den Tschad sowie ein Nachweis einer bereits gebuchten Unterkunft im Tschad respektive einer Einladung von einer Privatperson.
Die Gebühren für den Antrag auf ein Visum für den Tschad betragen bei einmaliger Einreise und maximalem Aufenthalt von 30 Tagen 70 Euro, bei mehrmaliger Einreise und maximalem Aufenthalt von 90 Tagen 100 Euro.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags für ein Visum beträgt etwa drei bis fünf Tage.
Zudem ist für die Einreise in den Tschad der Nachweis einer Gelbfieberimpfung beizubringen. Der Tschad wurde von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieber-betroffenes Gebiet klassifiziert, insofern ist eine Gelbfieber-Impfung auch in eigenem Interesse unbedingt anzuraten.
Link zur Botschaft des Tschads
Link zum Antragsformular für ein Visum für den Tschad (dritter Menüpunkt links)
Link zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Tschad
Link zum Auswärtigen Amt im Tschad
Hinweis: Alle hier genannten Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.
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